Aufsichtsrat
(v. li. n. re.): Jürgen Wodsack (Vorsitzender), Wolfgang Bödicker (stv. Vorsitzender), Edeltraud Bien-Engelhardt, Thorsten Gerhardt, Birgit Mayer Zühlke, Michael Reul, Bettina Büttner, Andreas Steyer und Stefan Stöckel.
Vor- und Nachname |
Beruf |
Jürgen Wodsack (Aufsichtsratsvorsitzender) | Assessor jur. |
Wolfgang Bödicker (stv. Aufsichtsratsvorsitzender) | Pensionär |
Edeltraud Bien-Engelhardt | Pensionärin |
Bettina Büttner | Verlagskauffrau |
Thorsten Gerhardt | Diplom Betriebswirt |
Birgit Mayer Zühlke | Bürokauffrau |
Michael Reul | Pensionär |
Andreas Steyer | Schreinermeister |
Stefan Stöckel | Elektroinstallateur |
Das Genossenschaftsgesetz (genauer: Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften) verpflichtet jede Genossenschaft ab einer Größe von mehr als 20 Mitgliedern dazu, einen Aufsichtsrat zu haben.
Aber welche Aufgaben und Voraussetzungen muss ein Aufsichtsrat erfüllen - abgesehen von der Identifikation mit unserer Genossenschaft sowie mit dem Genossenschaftsgedanken? Der Aufsichtsrat der Volks- Bau- und Sparverein eG (VBS eG) hat – angelehnt an die Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex- für seine Zusammensetzung konkrete Anforderungen formuliert, welche Sie hier detailliert einsehen können. Damit wird sichergestellt, dass seine Mitglieder insgesamt über die zu einer ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Kontrollaufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen.