5 Fragen an die VBS-Spareinrichtung
Wo melde ich mich, wenn TV, Internet- und/oder der Telefonanschluss nicht funktionieren?
Bei Störungen rund um den Kabelanschluss: Vodafone Hotline 0221-466 191 00 (steht auch im Aushang in jedem Hauseingang).
Wie lange ist die Kündigungsfrist bei „normaler WG- Kündigung / im Todesfall / bei einem PKW Stellplatz / Garage und bei Umzug innerhalb der VBS ?
Die Kündigungsfristen richten sich nach den vertraglich vereinbarten Regelungen. Wenn im Vertrag keine Angabe hierzu gefunden wird, gelten die gesetzlichen Regelungen (bei Wohnungen i.d.R. 3 Monate, bei Stellplätzen 1 Monat) Bei internen Umzügen muss in der Regel nicht die gesamte Kündigungsfrist eingehalten werden. Mit einem Monat doppelt müssen die Mieter jedoch rechnen. Genaue Auskunft erteilt das Kundenteam.
Wo finde ich den Interessentenbogen für Mitglieder auf der Homepage?
Den Interessentenbogen für Mitglieder erhalten wohnungssuchende Mitglieder auf Anfrage beim Kundenteam. Das Wohnungsgesuch bleibt für 12 Monate bei uns gespeichert und muss jährlich erneuert werden, sofern sich in dieser Zeit kein passendes Wohnungsangebot ergibt.
Wann bekomme ich meine Kaution zurück?
Genossenschaftlich wohnen heißt, Sie haben einen Dauernutzungsvertrag – ähnlich wie ein „normaler“ Mietvertrag, aber mit mehr Schutz und lebenslangem Wohnrecht. Eine Kaution jedoch gibt es nicht. Stattdessen sind Sie bereits über Ihre Geschäftsanteile an unserer Genossenschaft beteiligt. Zum einen statten Sie damit Ihre Genossenschaft mit Eigenkapital aus, zum anderen können Ihre Anteile die Funktion einer Kaution übernehmen.
Bitte beachten Sie, dass eine Wohnungskündigung nicht automatisch die Kündigung Ihrer Mitgliedschaft und der damit verbundenen Geschäftsanteile bei uns beinhaltet. Sofern Sie die Mitgliedschaft nicht bereits gekündigt haben, würden wir uns freuen, wenn diese bestehen bleibt. Nur so können Sie auch in Zukunft von unseren Dienstleistungen profitieren und z.B. unsere Sparangebote nutzen oder erneut eine Wohnung bei uns anmieten.
Bei der Kündigung der Mitgliedschaft kann das Guthaben nach Feststellung der Bilanz für das laufende Geschäftsjahr durch die Vertreterversammlung – voraussichtlich im Sommer des darauffolgenden Jahres ausgezahlt werden.