Genossenschaftlich wohnen heißt, Sie haben einen Dauernutzungsvertrag – ähnlich wie ein „normaler“ Mietvertrag, aber mit mehr Schutz und lebenslangem Wohnrecht. Eine Kaution jedoch gibt es nicht. Stattdessen sind Sie bereits über Ihre Geschäftsanteile an unserer Genossenschaft beteiligt. Zum einen statten Sie damit Ihre Genossenschaft mit Eigenkapital aus, zum anderen können Ihre Anteile die Funktion einer Kaution übernehmen.
Bitte beachten Sie, dass eine Wohnungskündigung nicht automatisch die Kündigung Ihrer Mitgliedschaft und der damit verbundenen Geschäftsanteile bei uns beinhaltet. Sofern Sie die Mitgliedschaft nicht bereits gekündigt haben, würden wir uns freuen, wenn diese bestehen bleibt. Nur so können Sie auch in Zukunft von unseren Dienstleistungen profitieren und z.B. unsere Sparangebote nutzen oder erneut eine Wohnung bei uns anmieten.
Bei der Kündigung der Mitgliedschaft kann das Guthaben nach Feststellung der Bilanz für das laufende Geschäftsjahr durch die Vertreterversammlung – voraussichtlich im Sommer des darauffolgenden Jahres ausgezahlt werden.